Absicherung – von Rückpfiff oder Stoppsignal
| Text: Tanja Dautzenberg |
Ein zuverlässig eingearbeitetes Abbruchsignal in Form eines Rückpfiffs oder Stoppsignals, wie z. B. das klassische Down, ist für viele Jagdhunde oft der Lebensretter in brenzligen Situationen. Doch wie sichert man dieses Kommando so ab, dass es nicht nur zu Hause im Garten funktioniert, sondern auch zuverlässig bei der Treibjagd auf den Hasen? Jagdhundetrainerin Tanja Dautzenberg gibt Tipps.
Alles beginnt mit einem kleinschrittigen und gut strukturierten Aufbau der Signale, bei dem die erwünschte Handlung zunächst mit dem Signal verknüpft und dann schrittweise in immer höheren Reizlagen abgerufen wird. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hund in der Anlernphase Ihrem Kommando immer Folge leistet und die Ablenkungsreize dem Trainingsstand des Hundes angepasst sind. Durch die gezielte und kontrollierte Herbeiführung von Konfliktsituationen sichern Sie das Kommando mehr und mehr ab. Die Belohnung für das erwünschte Verhalten ist besonders hochwertig und sollte variabel sein. Mal gibt es Wurst, mal Käse, mal ein Zerrspiel, oder der Ball wird geworfen. Beim Rückruf und beim Stoppen sollten Sie ruhig dauerhaft nicht mit der Belohnung geizen! Was aber tun, wenn am Ende doch die „berühmten“ 2 bis 5 Prozent für die absolute Sicherheit fehlen?
Erste Hilfe
Die Maßnahmen, die unmittelbar getroffen werden können, wenn der Hund den Rückpfiff ignoriert, wurden bereits in der HALALI-Ausgabe 04/2022 erläutert. Gerade bei Welpen und jungen Hunden wirkt ein schnelles und entschlossenes Sichentfernen unter lockenden Rufen meistens am besten. Neigt der Hund in bestimmten Situationen zum Ausbüxen, muss er natürlich konsequent über eine lange Leine abgesichert werden. Hat er einmal herausgefunden, dass das Nichtbefolgen des Rufes folgenlos bleibt und er sich dadurch mit lustbringenden Tätigkeiten sogar noch selbst belohnen kann, heißt es wieder einen Trainingsschritt zurückzugehen. Besonders dann, wenn Ihr Kommando durch wiederholte vergebliche Rufe und Pfiffe seine uneingeschränkte Gültigkeit verwirkt hat.
Konsequenzen für unerwünschtes Verhalten
Auch ein noch so gewissenhaft eingearbeitetes Rückpfiff- oder Stoppsignal kann in letzter Instanz in hohen Reizlagen versagen. Häufig dann, wenn der Hund seinen Fokus auf ein Beuteobjekt gelegt hat und bereits zur Hatz durchstartet. Hier wird dann schnell der Wunsch laut, den Hund mittels aversiver Reize zu unterbrechen und ein Nichtbefolgen des Kommandos zu bestrafen. Der Einsatz positiver Bestrafung aus dem Bereich der operanten Konditionierung kann durchaus ein sinnvolles Mittel sein, um unerwünschtes Verhalten zu unterbinden. Dazu müssen jedoch vorab gewisse Faktoren berücksichtigt werden.
Die Rechtslage
§ 3 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) besagt: „Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.“ Diese Formulierung ist einerseits klar, andererseits führt sie im Rahmen der Hundeausbildung häufig zu kontroversen Diskussionen. Hier greift natürlich der gesunde → Menschenverstand, aber auch die persönliche Definition von Schmerz, Leid und Schaden. Dabei sind nicht nur wir Menschen individuell unterschiedlich, sondern auch unsere Hunde.
In § 3 Nr. 11 TierSchG heißt es weiter: „Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.“ Dies bezieht sich eindeutig auf sogenannte Stromhalsbänder oder auch Teletaktgeräte. Die Tierschutz-Hundeverordnung gibt in § 2 (5) weiter vor: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Stachelhalsbänder sind demnach klar definiert. Bei „andere für die Hunde schmerzhafte Mittel“ sollte jedem bei bestimmten Maßnahmen klar sein, was gemeint sein könnte. Wer allerdings eine Mutterhündin schon einmal bei der Maßregelung eines Welpen erlebt hat, weiß, dass dabei zwar der Schreck oft größer ist als der Schmerz, derartige Zurechtweisungen aber situationsbedingt notwendig sein können, um den eigenen Standpunkt klarzumachen. Nur so wird Drohverhalten wie Knurren und Fixieren in der Zukunft ernst genommen, und weitere handgreifliche Aus-einandersetzungen können vermieden werden.